Begründung der Ablehnung durch Vorstand: Diese Forderung ist einerseits zu wage, andererseits zu umfassend.
Kapitel: | Kapitel 6: Bürgerbeteiligung und Demokratie |
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Antragsteller*in: | Christine Greve |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 13.09.2020, 16:51 |
Kapitel: | Kapitel 6: Bürgerbeteiligung und Demokratie |
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Antragsteller*in: | Christine Greve |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 13.09.2020, 16:51 |
Oberursels Stärke zeigt sich in der hohen Integrationskraft der Bevölkerung und
dem vielfältigen Engagement der Menschen für das Gemeinwesen und die soziale
Gemeinschaft. Dies zeigt sich insbesondere durch aktive Mitarbeit in Vereinen,
bei ehrenamtlicher Tätigkeit für Institutionen oder bei Festen sowie der
Übernahme von Patenschaften. Dieses Bürgerengagement ist unabdingbar für den
Zusammenhalt der Stadtgesellschaft.
Die moderne Demokratie braucht aber nicht nur Bürgerengagement, sondern auch
Bürgermitwirkung und Transparenz. Misstrauen zwischen der Bevölkerung und ihren
gewählten Vertretern ist Gift für das Gemeinwesen. Deshalb setzen wir GRÜNEN uns
seit jeher für Transparenz, Offenheit sowie erweiterte Informations- und
Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger*innen ein. Unser Leitbild ist, dass
kommunale Entscheidungen überprüf- und nachvollziehbar sind und Bürger*innen
hierauf Einfluss nehmen können, indem sie ihre Sachkenntnis, Meinungen und
Belange einbringen.
In den letzten zwei Legislaturperioden sind auf GRÜNE Initiative hin schon
einige Schritte in Richtung besserer Bürgerbeteiligung gemacht worden. Woran es
aber in Oberursel noch fehlt, ist eine von allen Beteiligten getragene
Bürgerbeteiligungskultur.
Bürgerbeteiligung muss daher konsequent und mit einem strukturierten und
transparenten Verfahren eingesetzt werden, das sicherstellt, dass die Ergebnisse
in die Stadtpolitik einfließen. Gleichzeitig muss klar und deutlich sein, wo die
Grenzen der Bürgerbeteiligung sind und wo die Verantwortung der gewählten
Politiker beginnt.
GRÜNE Politik für mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie heißt konkret:
Begründung der Ablehnung durch Vorstand: Diese Forderung ist einerseits zu wage, andererseits zu umfassend.
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